Im neuen Hebammengesetz (HebG) hat endlich auch für Hebammen eine verbindliche Praxisanleitung Einzug gefunden. Sowohl in Kliniken als auch im freiberuflichen Bereich müssen künftige Studierende in mindestens 25% der Einsatzzeit eine qualifizierte Praxisanleitung erhalten. Eine Person ist zur Praxisanleitung befähigt, wenn sie über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Hebamme verfügt und kontinuierliche berufspädagogische Fortbildungen von mindestens 24 Unterrichtsstunden jährlich absolviert.
Unsere Fortbildungen richten sich an praxisanleitende Hebammen, die im ambulanten Bereich, im Geburtshaus und/oder im stationären Bereich tätig sind oder werden wollen sowie an alle, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Studierende und Auszubildende in der praktischen Ausübung der Geburtshilfe anleiten.
Aufgabe der Praxisanleitenden ist es, die Studierenden sukzessive an die Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben als Hebamme heranzuführen. Unsere Fortbildungen legen den Grundstein für ein solides berufspädagogisches Fundament.
Titel | Datum | Ort | Nr. | Kursstatus |
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Echt jetzt? Generationsunterschiede im kollegialen Miteinander und in der Praxis |
Wann:
Mo. 14.08.2023, 9.00 Uhr
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Wo:
Schloss Oberwerries, Gesundheitshalle
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Nr.:
23-5004
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Status:
Anmeldung möglich
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Bausteine der Praxisanleitung - Grundlagen und Basics (3-teilige Fortbildungsreihe) |
Wann:
Di. 19.09.2023, 9.00 Uhr
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Wo:
Online-Kurs
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Nr.:
23-5005
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Status:
Anmeldung möglich
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Legende:




